Die europäische Energieeffizienz-Richtlinie, die durch die Novellierung der Heizkostenverordnung in nationales Recht umgesetzt wird, hat die effiziente Nutzung von Energie als Ziel. So soll die EU bis 2030 dem gegenüber 2007 prognostizierten Energieverbrauch innerhalb der Europäischen Union um mindestens 32,5 % senken. Durch regelmäßige und transparente Information der Verbraucher über deren Energieverbrauch sollen diese sensibilisiert werden und als Folge ihren Energieverbrauch anpassen.
Sobald die novellierte Heizkostenverordnung umgesetzt wurde, haben Gebäudeeigentümer die Pflicht, ihren Nutzern mindestens zweimal jährlich sowie auf Verlangen vierteljährlich eine detaillierte Verbrauchsinformation bereitzustellen. Das gilt, sofern fernablesbare Erfassungsgeräte im jeweiligen Objekt installiert sind. Ab dem 1. Januar 2022 soll diese Information monatlich bereitgestellt werden. Bis zum 1. Januar 2027 müssen auch alle Bestandsgeräte fernablesbar sein.
Diese neue Verbrauchsinformationen müssen folgenden Daten beinhalten:
- Energiepreise
- Gesamtenergiekosten
- Emissionsdaten
- eingesetzter Energiemix
- klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
- klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer
Außerdem müssen grafische Übersichtselemente enthalten sein. Es gibt verschiedene Wege, den Nutzer über seinen Energieverbrauch zu informieren. Entweder klassisch auf Papier, oder digital. Beispielsweise können die Daten an Displays in Wohneinheiten oder Apps für das Smartphone übermittelt und dann als Grafiken dargestellt werden. Hierfür stellen bereits viele Anbieter digitale Lösungen und Portale bereit.
Am 02.09.2021 tagte der Bundesrats-Ausschuss für Wohnungsbau, sowie die Ausschüsse für Wirtschaft und Umwelt zur Änderung der Heizkostenverordnung. Innerhalb der Sitzungen wurde die Verabschiedung der Verordnungsänderung durch den Bundesrat auf unbestimmte Zeit vertagt und somit nicht in der Plenarsitzung am 17.09.2021 durchgeführt.