Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung

Montag, 04.10.2021

Mit der Änderung der Heizkostenverordnung soll die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in nationales Recht umgesetzt werden. Hauptziel der EED ist es, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030 im Vergleich zur Prognose von 2007 um 32,5% zu senken. Da der Gebäudesektor einen großen Anteil am Energieverbrauch aufweist, soll das Verbrauchsverhalten der Nutzer optimiert und auf diese Weise einen Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.

Durch Inkrafttreten der EED wird die Fernablesbarkeit der messtechnischen Ausstattungen zur Verbrauchserfassung sowie die unterjährige Verbrauchsinformation (uVi) und Abrechnungsinformationen zur Pflicht. Neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler müssen nach dem Inkrafttreten der Verordnung fernablesbar sein. Bestandsgeräte müssen bis zum 1. Januar 2027 mit dieser Funktion nachgerüstet oder ersetzt werden. Dabei müssen diese Geräte mit den Systemen anderer Anbieter interoperabel sein. Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer müssen den Mietern und Mieterinnen ab dem Inkrafttreten der Verordnung mindestens zweimal im Jahr Abrechnungs- oder Verbrauchsinformationen bereitstellen, sofern fernablesbare Messgeräte vorliegen. Ab dem 1. Januar 2022 müssen diese Informationen monatlich bereitgestellt werden.

Die Heizkostenabrechnung soll den Mietern und Mieterinnen darüber hinaus in Zukunft mehr Informationen liefern. Neue Elemente sind beispielsweise:

  • tatsächliche Energiepreis
  • Gesamtenergiekosten
  • Daten zur CO2-Emission
  • eingesetzter Energiemix
  • klimabereinigter Vergleich zum Vorjahr
  • klimabereinigter Vergleich mit einem durchschnittlichen Nutzer

 

Aktueller Stand

Die Novellierung der Heizkostenverordnung, die ursprünglich für Oktober 2020 geplant war, hat bisher noch nicht stattgefunden. Beschlossen wurde die Novellierung im August 2021 vom Bundeskabinett. Aufgrund der Corona-Krise und weiteren Faktoren wurde die Novellierung aber nicht in die Agenda der Bundesratssitzung vom 17. September 2021 aufgenommen, sondern vertagt. Zu welchem Zeitpunkt über die Novelle der Heizkostenverordnung abgestimmt wird, ist noch offen. Nichtsdestotrotz gilt die in der EED gesetzten Frist, bei der bis Ende 2026 alle Mehrparteienhäuser vollständig mit fernauslesbaren Verbrauchsmessgeräten ausgestattet sein müssen. Daher ist der Einbau der Geräte bereits jetzt sinnvoll.