Funk-Technologie
Mit Smart Metering erhalten Sie das ganzheitliche Bild der digitalen Verbrauchsdatenerfassung. Durch intelligente und vernetzte Funk-Messgeräte werden die Verbräuche von Wärme und Wasser digital gemessen und vollautomatisiert in unser internes Abrechnungssystem übertragen.
Dadurch sind wir in der Lage die Zufuhr und den Verbrauch von Energie in Ihrer Liegenschaft präzise zu ermitteln und Ihnen eine rechtssichere und verständliche Heiz- und Betriebskostenabrechnung zu erstellen.
Spätestens zum 1. Januar 2027 ist es soweit
Die bisherige jährliche Heizkostenabrechnung wird durch die unterjährige monatliche Verbrauchsinformation ergänzt.
Grundlage dieser monatlichen Verbrauchsinformation ist eine umfassende Funk-Technologie verbunden mit fernauslesbaren, funkfähigen Mess- und Erfassungsgeräten.
Dabei senden die batteriebetriebenen Endgeräte – Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler, Wasserzähler und Rauchwarnmelder – die Daten an eine zentrale Kommunikationseinheit mit Netzwerkknoten plus Gateway und SIM-Karte. Hier werden die Daten gesammelt und über das Mobilfunknetz verschlüsselt an das WEGRO IT-System übertragen.
Die fernauslesbare Datenerfassung und monatliche Verbrauchsinformation bietet für Vermieter und Bewohner viele Vorteile:
- Das Betreten der Wohnung zur Hauptablesung oder für eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel entfällt. Die Privatsphäre bleibt gewahrt.
- Bewohner müssen bei der Ablesung nicht zuhause sein und keinen wertvollen Urlaubstag dafür opfern.
- Es gibt keine aufwendigen Terminabstimmungen mit den Bewohnern, Verwalter oder Hausmeister für das Ablesen der Zählerstände.
- Die Zählerstände liegen zum exakten Stichtag oder vertraglichen Auszugsdatum vor z.B. 31.12. und sind auch noch nach Jahren in unserem IT-System abrufbar. Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung werden selbstverständlich dabei gewahrt.
- Alle Zählerstände und Verbrauchswerte stehen den Bewohnern monatlich zur Kontrolle zur Verfügung.
- Die Bewohner werden auf ihr Verbrauchsverhalten sensibilisiert und können sofort auf einen erhöhten Verbrauch reagieren.
- Hohe Datensicherheit durch verschlüsselte Mobilfunkübertragung.
Erfahren Sie mehr über die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED).
Im Detail heißt das
ab 25. Oktober 2020
- dürfen nur noch fernauslesbare Mess- und Verteiltechnik eingebaut werden.
- müssen in fernauslesbaren Liegenschaften den Bewohnern 2x jährlich Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.
ab 01. Januar 2022
- müssen in fernauslesbaren Liegenschaften den Bewohnern monatliche Verbrauchsinformationen bereitgestellt werden.
ab 01. Januar 2027
- sind vorhandene, nicht fernauslesbare Geräte zum 01.01.2027 durch fernauslesbare Geräte zu ersetzen.
- müssen sämtliche Zähler und Heizkostenverteiler fernauslesbar sein.