Energieausweis

 

Mit dem Energieausweis erhalten Sie mehr Transparenz über die energetische Qualität Ihres Gebäudes.

Er enthält gebäude- und energiebezogene Angaben auf der Grundlage des normierten Wärmebedarfs (Bedarfsausweis) oder des tatsächlichen Wärmeverbrauchs nach vorliegenden Heizkostenabrechnungen (Verbrauchsausweis).

Ein Energieausweis ist immer dann bindend vorzulegen, wenn Sie ein Gebäude neu erstellen, ein Haus, eine Wohnung oder gewerbliche Räume verkaufen oder vermieten möchten. Bereits in der Immobilienanzeige müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis aufgeführt werden. Er ist bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages zu übergeben und wird als Bestandteil dieses Vertrages den Dokumenten beigelegt.

Jeder Energieausweis erhält über das Bundesbauministerium eine Registriernummer und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren.

Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis?

Ob für Ihr Gebäude ein kostengünstigerer Verbrauchsausweis erstellt werden kann oder ein kostenintensiver Bedarfsausweis erstellt werden muss, ergibt sich aus den festgelegten Kriterien der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV).

Zunächst ist zu unterscheiden ob es sich um einen Neubau oder ein Bestandsgebäude handelt.

Neubau

Neubau

  • Normierter Wärmebedarf
  • Es liegen noch keine Verbrauchswerte vor
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Es kann nur ein Bedarfsausweis erstellt werden.

Bestehendes Gebäude

bestehendes Gebäude

  • Die tatsächlichen Energieverbräuche der letzte drei Jahre liegen vor
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Möglich sind Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis.

Für bestehende Gebäude kann ein kostengünstiger Verbrauchsausweis nur ausgestellt werden, wenn folgende Kriterien zutreffen:

Verfügt Ihr Gebäude über mindestens 5 oder mehr Wohnungen?

Wurde der Bauantrag für Ihr Gebäude nach 1977 gestellt?

Wurde das Gebäude vor 1977 errichtet und nachträglich energetisch so modernisiert, dass es die Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt?

Wenn Sie eine der drei Fragen mit ja beantworten können, haben Sie hier die Möglichkeit den Verbrauchsausweis für Wohngebäude zu beantragen.

Ein weiteres Kriterium betrifft die Gebäudenutzung.

Mehrfamilienhaus

Wohngebäude

Gewerbeobjekt

Gebäude für gewerbliche Nutzung

Mehrfamilienhaus mit Gewerbenutzung

Gebäude für Wohnraum plus Gewerbe

Wird das Gebäude rein gewerblich genutzt, oder beträgt bei gemischten Gebäuden der Anteil der gewerblichen Nutzung mehr als 10% der Gebäudenutzfläche ist für die gewerbliche Nutzfläche ein separater Verbrauchsausweis zu beantragen.

Für Gebäude bei denen wir die Heiz- und Wärmekostenabrechnung über die letzten drei Jahre erstellt haben, benötigen wir keine Angaben zu den Energieverbräuchen.

Bei externen Gebäuden halten Sie für die Datenerfassung bitte die Verbrauchswerte aus den Abrechnungen bereit.

Für jede Nutzungsart ist ein getrennter Antrag zu stellen da zwei Verbrauchsausweise auszufertigen sind.