Der Rat der Europäischen Union hat im Dezember 2018 die neuen Energieeffizienzrichtlinien verabschiedet, die bis zum Oktober 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Damit wird die Wohnungswirtschaft verpflichtet nur noch fernauslesbare Zähler und Heizkostenverteiler in den Liegenschaften zu installieren und monatliche Verbrauchsinformationen den Bewohnern zur Verfügung zu stellen.
Der zeitliche Fahrplan für die Umsetzung sieht vor, dass
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