Das Wohnungseigentums­­modernisierungsgesetz (WEMoG)

Freitag, 27.11.2020
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) tritt zum 01.12.2020 in Kraft. Mit diesem „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“ wird die seit 01.07.2007 gültige Fassung Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom Gesetzgeber novelliert.

Mit der Neufassung des WEG will der Gesetzgeber die Regelungen, die sich in der bisherigen Fassung des WEG als impraktikabel oder unklar erweisen, reformieren. Die wesentlichen Maßnahmen beziehen sich auf die Reduzierung von Barrieren, die energetische Sanierung und die Förderung der Elektromobilität.

Die Kernpunkte der Reform sind:

  • Erleichterung von baulichen Veränderungen und Modernisierungen
  • Nutzung und Kosten von baulichen Veränderungen
  • Eigentümerversammlung und Beschlussfassung
  • Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums
  • Verwaltung des Wirtschaftsplanes
  • Aufgaben, Befugnisse, Rechtsstellung und Zertifizierung des Verwalters
  • Befugnisse des Beirats
  • Rechtsstellung der WEG