Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt am 1. November 2020 in Kraft. Darin sind die energetischen Qualitätsanforderungen an Neu- und Bestandsbauten, die Erstellung und die Nutzung von Energieausweisen sowie der Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung in Gebäuden enthalten. Somit setzt das GEG die mit dem Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen zum Energieeinsparrecht für Gebäude um.
Zudem soll die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes integriert, energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung nicht verschärft und ein Anstieg der Bau- und Wohnkosten vermieden werden.
Die bislang geltenden Regelwerke zur Gebäudeeffizienz, Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), werden im neuen GEG zusammengeführt und mit dessen Inkrafttreten außer Kraft gesetzt.
Bereits im Jahr 2023 werden die energetischen Anforderungen an Neu- und Bestandsbauten des GEG überprüft.