Senkung der Mehrwertsteuer

Sonntag, 21.06.2020

Die große Koalition hat am 03.06.2020 beschlossen, die Mehrwertsteuer im Rahmen des Konjunkturpaketes für sechs Monate zu senken. Das heißt, dass vom 01.07. bis 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und der ermäßigte von 7 % auf 5 % herabgesetzt wird.

Es handelt sich hierbei um eine noch nie dagewesene Maßnahme, die eine genaue Analyse der branchenüblichen und bereits fakturierten Rechnungen nach den unterschiedlichen Dienstleistungen erfordert und einen hohen Arbeitsaufwand mit sich bringt.

Wir geben die Entlastung aus der Mehrwertsteuersenkung vollständig an unsere Kunden weiter und setzen dies so kundenfreundlich wie möglich um.

Montagerechnungen

Für alle Montagearbeiten ist maßgeblich, wann die Leistung vollständig erbracht und abgeschlossen ist.

Beispiele: 

Montagebeginn (Teilmontage) liegt vor dem 01.07.2020, das Montageende liegt im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020

 -> es gilt ein Steuersatz von 16 %.

Montagebeginn und Montageende liegen im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020

-> es gilt ein Steuersatz von 16 %.

Montagebeginn (Teilmontage) liegt nach dem 01.07.2020, das Montageende fällt ins Jahr 2021

 -> es gilt ein Steuersatz von 19 %.

Servicerechnungen für Abrechnungserstellung

Für alle Abrechnungen ist maßgeblich, wann die Abrechnung erstellt und die Leistung tatsächlich erbracht wurde. Obwohl für die Erstellung der Heizkostenabrechnung zwei Teilleistungen zu erbringen sind, nämlich das Ablesen der Messgeräte und die spätere Verbrauchsermittlung mit der Kostenverteilung, sind diese Teilleistungen nicht „trennbar“. Dementsprechend ist der zum Zeitpunkt der Abrechnungserstellung gültige Mehrwehrsteuersatz fällig.

Beispiele: 

Der Abrechnungszeitraum einer Liegenschaft hat den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019.

Nach Eingang der Nutzerliste wird die Abrechnung im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 erstellt

 -> es gilt ein Steuersatz von 16 %.

Nach Eingang der Nutzerliste wird die Abrechnung im Zeitraum bis 30.06.2020 bzw. ab 01.01.2021 erstellt 

-> es gilt ein Steuersatz von 19 %.

Messgeräte Miet- / Wartungsrechnung

Auch hier gilt, dass erst mit Abschluss der Leistung der dann gültige Steuersatz berechnet wird. Üblicherweise fällt das Mietende mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums zusammen.

Beispiele:

Das Mietende liegt im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020 

-> es gilt ein Steuersatz von 16 %.

Das Mietende liegt im Zeitraum bis 30.06.2020 oder ab dem 01.01.2021 

-> es gilt ein Steuersatz von 19 %.

Funktionsprüfung Rauchwarnmelder

Für die Wartung/Funktionsprüfung der Rauchwarnmelder ist maßgeblich, wann die Leistung vollständig erbracht und abgeschlossen ist.

Beispiele:

Die Funktionsprüfung erfolgte im Zeitraum 01.07.2020 bis 31.12.2020

-> es gilt ein Steuersatz von 16 %.

Die Funktionsprüfung erfolgte im Zeitraum bis 30.06.2020 oder ab dem 01.01.2021

-> es gilt ein Steuersatz von 19 %.